Das portugiesische Immobilienrecht: Vertrauen Sie in unsere Erfahrung | © Dr. Rathenau & Kollegen

Stempelsteuer

Die Stempelsteuer (Imposto do Selo) ist bei bei der entgeltlichen Übertragung einer Immobilie oder einer Übertragung durch Schenkung zu zahlen. Sie beträgt 0,8% des Kaufpreises bzw. des beim Finanzamt (serviço de finanças) registrierten Einheitswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die 0,8%-Stempelsteuer muss, wie die Grunderwerbsteuer, vor der Beurkundung des jeweiligen Vertrages beim Finanzamt entrichtet werden. Dem Notar oder Rechtsanwalt muss ein Nachweis des Finanzamts über die Entrichtung der Stempelsteuer vorgelegt werden. Neben der 0,8% Stempelsteuer fiel bisher noch eine weitere Stempelsteuer in Höhe von 25 € an. Diese Steuer wurde nach dem Staatshaushaltsgesetz 2010 aufgehoben.

Über die Stempelsteuer im Allgemeinen und ihren weiteren Anwendungsbereich können Sie sich auf unserer Partnerseite zum Steuerrecht informieren.