Das portugiesische Immobilienrecht: Vertrauen Sie in unsere Erfahrung | © Dr. Rathenau & Kollegen

Grunderwerbsteuer

 

Einführung

 

Bei einer entgeltlichen Übertragung einer Immobilie, muss der Nachweis des Finanzamts vorliegen, dass die Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre as Transmissões onerosas de Imóveis - IMT) entrichtet wurde bzw., dass der Verkauf von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Von der Grunderwerbsteuer befreit sind u.a. Gesellschaften, die Immobilien zum Wiederverkauf erwerben.

Ländliche Grundstücke (prédios rústicos)

Ein ländliches Grundstück ist eine Fläche mit den sich darauf ggf. befindlichen Bauten. Diese dürfen jedoch keine wirtschaftliche Unabhängigkeit im Verhältnis zum unbebauten Grundstücksteil aufweisen. Ob ein Grundstück von der Finanzverwaltung als ländlich eingestuft wird, ergibt sich aus dem Steuerkataster (caderneta predial). Für den Erwerb eines ländlichen Anwesens gilt ein fixer Steuersatz von 5 %.

Städtische Grundstücke (prédios urbanos)

Ein städtisches Grundstück  ist das mit dem Boden verbundene Gebäude einschließlich der Grundstücksfläche, die als Garten oder Freifläche dient. Für städtische Anwesen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, ist der Steuersatz von der Lage des Grundstücks, dem Grundstückswert und von der Art der Nutzung abhängig. Ob ein Grundstück steuerrechtlich als städtisch klassifiziert wird, ergibt sich ebenfalls aus dem Steuerkataster.

Bei dem Erwerb eines städtischen Anwesens muss wie folgt unterschieden werden:

- Erwerb als Hauptwohnsitz auf dem Festland

- Erwerb als Zweitwohnsitz auf dem Fertland

- Erwerb als Hauptwohnsitz auf den Inselgruppen Madeira und Azoren sowie

- Erwerb als Zweitwohnsitz auf den Inselgruppen Madeira und Azoren.

Hier können Sie die aktuellen Steuertabellen für das Jahr 2014 herunterladen

Sonstige Gebäude

Bei sonstigen Gebäuden (z.B. Bürogebäuden) gilt ein fixer Steuersatz von 6,5%.

Besonderheiten bei dem Kauf von Immobilien durch sog. Offshore-Gesellschaften

Ein besonderer Steuersatz von 10 % (Stand: 2012) gilt bei dem Kauf von Immobilien durch sog. Offshore-Gesellschaften. Dies sind Gesellschaften, die ihren Sitz in einem steuerlich begünstigten Gebiet haben. Welche Gesellschaften dazu gehören, ergibt sich aus einer Rechtsverordnung des portugiesischen Finanzministeriums. Die aktuelle Liste der "schwarzen" Offshore-Gesellschaften finden Sie hier. Es handelt sich um eine Vielzahl von Staaten und Gebieten. Diese Rechtsverordnung sollte nicht mit der von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) veröffentlichten Liste von Steuersündern verwechselt werden, auf der sich nur noch wenige Staaten befinden.