Das portugiesische Immobilienrecht: Vertrauen Sie in unsere Erfahrung | © Dr. Rathenau & Kollegen

Vorkaufsrecht

Häufig werden bei dem Abschluss eines Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages gesetzliche Vorkaufsrechte Dritter nicht beachtet. Das kann fatale Folgen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer haben. Der Vorkaufsberechtigte kann im Fall eines Verkaufs der betroffenen Immobilie durch eine einseitige Erklärung einen Kaufvertrag zwischen sich und dem Verkäufer zu grundsätzlich gleichen Bedingungen abschließen.

Es kommt vor, dass Vertragsparteien beim Abschluss eines Kaufvertrages absichtlich einen geringeren Kaufpreis im Vergleich zum tatsächlich gezahlten Preis angeben. Beabsichtigt ist damit oft die Reduzierung der Grunderwerbsteuer und der Veräußerungsgewinnsteuer, deren Höhe sich grundsätzlich nach dem offiziellen Kaufpreis richtet. Es kommt auch vor, dass bei Kaufverträgen zwischen Familienangehörigen ein Kaufpreis vereinbart wird, der weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Gerade solche Situationen werden von Dritten, deren Vorkaufsrecht missachtet wurde, ausgenutzt. Verkäufer und Käufer können dann auf Übertragung der Immobilie auf den Vorkaufsberechtigten zu dem im Kaufvertrag amtlich titulierten geringen Kaufpreis verklagt werden.

Der Vorkaufsberechtigte kann innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis Klage bei Gericht einreichen. Innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung der Klage, muss der Kaufpreis beim Gericht vom Kläger hinterlegt werden.

Der beabsichtigte Verkauf ist dem Verkaufsberechtigten anzuzeigen. Nach der Mitteilung ist der Vorkaufsberechtigte grundsätzlich verpflichtet innerhalb von acht Tagen sein Vorkaufsrecht auszuüben, anderenfalls erlischt sein Recht.

Vorkaufsrechte können z.B. dem Grundstücksnachbarn, dem Mitinhaber eines Rechts, dem Mieter oder dem Staat zustehen. Durch eine rechtzeitige Feststellung, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt, vermeiden Sie viele Probleme. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Traumgrundstück mit einem Vorkaufsrecht belastet ist.

Weitere Informationen über das Vorkaufsrecht erhalten Sie auch  in diesem Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Rathenau, der in der Zeitschrift Entdecken Sie Algarve (ESA) erschienen ist.